Das Einheitliche Patentgericht hat die ausschließliche Zuständigkeit für die Verhandlung von Patentnichtigkeitsklagen sowohl für europäische Einheitspatente als auch für europäische Patente, die nicht aus der Zuständigkeit des EPGs herausgenommen worden sind. Wir können unsere beneidenswerte Erfolgsquote in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt ausnutzen, um unsere Mandanten direkt vor dem EPG zu vertreten, sei es bei der Anfechtung oder Verteidigung von wirtschaftlich wertvollen Patenten.
Das EPG zeichnet sich durch seine vergleichsweise schnellen Verfahren aus. Das Gericht ist bestrebt, Fälle innerhalb von 12 Monaten zu verhandeln, und die Parteien müssen ihre Argumente bereits in einer frühen Phase des Verfahrens vollständig darlegen. Diese Vorgehensweise bei Prozessen erfordert eine agile Vertretung und die Fähigkeit, sich schnell auf die wichtigen Aspekte und die technische Komplexität eines Falls zu konzentrieren. Nichtigkeitsverfahren umfassen mehrere Runden von Schriftsätzen und gipfeln in einer mündlichen Verhandlung, in der das Gericht eine Entscheidung fällt. Wie zu erwarten, kann die Verteidigung gegen eine Nichtigkeitsklage sowohl einen Antrag auf Änderung des Patents als auch eine Widerklage wegen Patentverletzung umfassen.
Vom EPG erlassene Nichtigkeitsanordnungen haben eine einseitige Wirkung. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende Einheitspatent (oder herkömmliche europäische Patent) in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten des EPG für nichtig erklärt wird. Das EPG bietet eine zusätzliche Option für zentralisierte Nichtigkeitsverfahren während der gesamten Laufzeit eines Patents und insbesondere nach Ablauf der Einspruchsfrist des EPA. Dank unserer praktischen Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in streitigen Angelegenheiten vor dem EPA sind wir in der Lage, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem EPA parallel zu Patentnichtigkeitsverfahren vor dem EPG zu koordinieren.
Unsere Dienstleistungen in Bezug auf die Nichtigerklärung von Patenten vor dem EPG umfassen:
- Direkte Vertretung von Mandanten in Nichtigkeitsverfahren vor der Zentralkammer des EPG
- Einreichung von und Verteidigung gegen Patentnichtigkeitsklagen
- Beratung zu Patentverteidigungs-, Rechtsbeständigkeits- und Nichtigkeitsstrategien
- Koordinierung paralleler Einspruchs- und Beschwerdeverfahren beim EPA und Nichtigkeitsklagen beim EPG