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Die Einführungsphase des Einheitlichen Patentgerichts hat begonnen

Heute, am 01. März 2023, um 08:00 Uhr GMT / 09:00 Uhr MEZ hat die Einführungsphase (sunrise periode) des Einheitlichen Patentgerichts (EPG, Unified Patent Court, UPC) begonnen, drei Monate vor Inkrafttreten des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ, UPCA).

Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur ausschließlichen Zuständigkeit des EPG

Obwohl das EPG offiziell am 01. Juni 2023 seine Arbeit aufnimmt, ist es nun möglich, für oder im Namen des/der wahren Inhaber(s) einen Antrag auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung (application to opt out) zu stellen, um veröffentlichte europäischer Patentanmeldungen, europäische Patente (EP) und darauf beruhende erteilte ergänzende Schutzzertifikate (ESZ, supplementary protection certificate, SPC) von der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG gemäß Artikel 83(3) EPGÜ auszunehmen. Gemäß Regel 5(12) der Verfahrensordnung (VO, Rules of Procedure, RoP) werden „Anträge [auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung], die vor Inkrafttreten des [EPGÜ] von der Kanzlei [des EPG] angenommen wurden, … so behandelt, als seien sie am Tag des Inkrafttretens des [EPGÜs] in das Register eingetragen worden“. Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (EPeW, Einheitspatente, unitary patent, UP) können jedoch nicht herausgenommen werden.

Einführungsphase

Die Einführungsphase bietet Patentinhabern somit einen Vorsprung und ermöglicht es ihnen, veröffentlichte europäische Patentanmeldungen und klassische europäische Patente herauszunehmen, bevor Wettbewerber, die ein Interesse an der Nichtigerklärung eines europäischen Patents haben, am Tag des Inkrafttretens des EPGÜ eine Klage beim EPG einreichen können.

Während der Einführungsphase, die am 31. Mai 2023 enden wird, können sich auch Anwälte, die gemäß Artikel 48(1) EPGÜ bei einem Gericht eines Vertragsmitgliedsstaats zugelassen sind, und „europäische Patentanwälte“, die gemäß Artikel 48(2) EPGÜ und den Regeln zum Zertifikat zur Führung europäischer Patentstreitverfahren und den sonstigen geeigneten Qualifikationen die erforderliche Qualifikation haben, nun als Vertreter vor dem EPG registrieren lassen. Diese Registrierung steht natürlich auch im Zusammenhang mit den Anträgen auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung im Namen von Patentinhabern.

Das EPG ist das erste vollständig digitale Gericht, das über ein maßgeschneidertes Fallbearbeitungssystem (case managment system, CMS) verfügt. Der Zugang zum System und das Authentifizierungsverfahren basieren auf einem starken Authentifizierungssystem, das Zertifikate erfordert, die von bestimmten qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSP) im Rahmen der eIDAS-Verordnung bereitgestellt werden; und Anträge auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung müssen über das System eingereicht werden.

Gemäß Regel 5(1) VO kann jedes „europäische Patent (einschließlich eines abgelaufenen europäischen Patents) oder ... [jede] veröffentlichte Anmeldung für ein europäisches Patent" herausgenommen werden. Seit seiner Gründung im Jahr 1978 hat das Europäische Patentamt (EPA) mehr als 3.655.000 europäische Patentanmeldungen veröffentlicht, für die fast 1.893.000 europäische Patente erteilt worden sind.

Vermeiden Sie Aktionen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in letzter Minute!

Das EPG ist sich des möglichen enormen Andrangs während der Einführungsphase bewusst und rät den Nutzern dringend, nicht bis zu den letzten Wochen der Einführungsphase mit der Einreichung von Anträgen auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu warten. Das EPG bittet auch Organisationen, die groß angelegte Inanspruchnahmen der Ausnahmeregelung planen, das EPG vorher zu informieren.

Während der Einführungsphase ist die Funktionalität des System auf Anträge auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung und Eintragungen als Vertreter vor dem EPG beschränkt. Die Einreichung von Klagen und Schutzschriften, zum Beispiel, wird erst möglich, wenn das EPG seine Arbeit aufnimmt.

Sofern nicht bereits eine Klage vor dem EPG eingereicht worden ist, kann ein Antrag auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung auch noch später gestellt werden, wenn das EPG seine Arbeit aufgenommen hat, und zwar bis einen Monat vor Ablauf einer Übergangsfrist von sieben bis zu vierzehn Jahren gemäß Artikel 83 EPGÜ. Um eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung rückgängig zu machen, kann ein Antrag auf Rücktritt von der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung einmalig für oder im Namen des/der wahren Inhaber(s) gestellt werden.

Nach Ablauf der Übergangszeit wird das EPG schließlich allein für Verletzungs- und Rechtsbeständigkeitsverfahren sowohl für klassische Europäische Patente, die nicht wirksam herausgenommen wurden, als auch für Einheitspatente für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zuständig sein.

Jetzt ist es an der Zeit, sich mit der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu befassen

Entsprechend dem Rat des EPG wird empfohlen, alle Inanspruchnahmen der Ausnahmeregelung von veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen, klassischen europäischen Patenten und allen damit verbundenen erteilten ergänzenden Schutzzertifikaten dringend zu behandeln.

Weitere Hinweise zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung

Wir haben einen ausführlichen Leitfaden zu EPG Opt-outs, den Sie hier einsehen können: www.dyoung.com/faq-opt-out.

Außerdem betrachten wir die Vor- und Nachteile des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts, mit begleitenden „Entscheidungsbäumen“ für das Einheitspatent und das EPG, um Sie bei Ihren Opt-out-Entscheidungen zu unterstützen: www.dyoung.com/en/knowledgebank/articles/up-upc-pros-cons.

Wenn Sie weitere Unterstützung oder Beratung oder einen detaillierteren Kostenvergleich wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren gewohneten D Young & Co-Vertreter.

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Die neuesten Informationen und Anleitungen zum Einheitspatent und zum Einheitlichen Patentgericht, einschließlich FAQ, Webinare und Leitfäden, finden Sie auf unserer Website UP & UPC Information Hub.

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Nützliche Links

"Sunrise Kick Off", EPG Pressemitteilung, 01.März 2023: www.unified-patent-court.org/en/news/sunrise-period-kick

"Practical information on the upcoming launch of the sunrise period", EPG Pressemitteilung, 27. Februar 2023: www.unified-patent-court.org

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