Impressum Deutsches Büro
Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) Deutschland. Diensteanbieter: D Young & Co LLP, 3 Noble Street, London, EC2V 7BQ, UK, Email: mail@dyoung.com.
Vertretungsberechtigt: Mitglieder von D Young & Co LLP, 3 Noble Street, London, EC2V 7BQ, UK. Eine Liste der Mitglieder erhalten Sie hier: 3 Noble Street, London, EC2V 7BQ, UK, oder auf unserer Website unter www.dyoung.com/llp-members.
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Jana Bogatz, Rechtsanwältin, Rosental 4, 80331 München, Email: jab@dyoung.com.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE 317 142 297.
Partnerschaftsregister: D Young & Co LLP ist eine in England und Wales eingetragene Partnerschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership) (Registrierungs-Nr. OC352154).
Berufsbezeichnungen, zuständige Kammern und berufsrechtliche Regelungen der in Deutschland für D Young & Co tätigen Berufsträger
Rechtsanwälte
Alle deutschen Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer ihres jeweiligen Standortes an. München: http://rak-muenchen.de.
Berufsrechtliche Regelungen
Die einschlägigen berufsrechtlichen Regeln für Rechtsanwälte sind:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
- die Fachanwaltsordnung (FAO);
- das Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG);
- die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA); und
- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland.
Die Texte dieser berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Internet unter anderem auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht".
Patentanwälte
Patentanwälte sind nach deutschen Recht zugelassen, beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und Mitglieder der Patentanwaltskammer www.patentanwalt.de.
Für deutsche Patentanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regeln:
- die Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2517) geändert worden ist: www.patentanwalt.de/de/patentanwaelte/patentanwaltsordnung.html; und
- die Berufsordnung der Patentanwälte beschlossen von der Versammlung der Kammer gem. § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Patentanwaltsordnung am 20. November 2013, in Kraft getreten am 1. März 2014 (Mitt. 2014, 53): www.patentanwalt.de/de/patentanwaelte/berufsordnung.html.
Deutsche Patentanwälte sind auch Mitglieder der Internationalen Föderation von Patentanwälten (FICPI) www.ficpi.org und unterliegen als solche deren berufsrechtlichen Regeln.
Europäische Patentvertreter
Europäische Patentvertreter sind beim Europäischen Patentamt (EPO) registriert und sind Mitglieder des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (www.patentepi.com). Sie unterliegen den dortigen berufsrechtlichen Vorschriften (epi-informationen 2/2001, 75) sowie den vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation erlassenen Disziplinarvorschriften.
Europäische Marken – und Designanwälte
Europäische Marken- und Designanwälte sind beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zugelassen. Sie unterliegen den Vorschriften der Verordnungen des Rates über die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.